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- Erstkontakt - Erstgespräch
- 5 probatorische Sitzungen - Diagnose & Planung
- Konsiliar Psychologe - Arzt / Ärztin
- Formaler Antrag Krankenkasse
- 25 Stunden Kurzzeittherapie / 50 Stunden Langzeittherapie
- ggf. Umwandlungsantrag - Verlängerung
- Höchstgrenze der Behandlung 80 Stunden
- Tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie (Psychoanalytischer Schwerpunkt: wissenschaftlich-anerkanntes, genehmigtes Verfahren)
Bei spezieller Indikation Miteinbezug verhaltstherapeutischer Methodik, sowie humanistisch-psychotherapeutischer Verfahren; systemisch-ganzheitliche Denk- und Arbeitsweise
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf den modernisierten Konzepten der Psychoanalyse und analysiert die aktuelle Beschwerdensituation unter drei Aspekten:
- Gegenwärtige Beziehungsstrukturen des/der KlientIn außerhalb der Therapie
- Frühere Erfahrungen und Beziehungen des/der KlientIn aus der Biografie
- Gegenwärtige therapeutische Arbeitsbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn als Abbild von Strukturen und Mustern
Sie „zahlen“ mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Bitte legen Sie sie unaufgefordert einmal pro Quartal in der Praxis vor.
Diese Praxis arbeitet seit Jahren eng und vertrauensvoll mit ärztlichen KollegInnen zusammen und stellt so die beste Behandlungsmöglichkeit für Sie sicher.
- Die Therapie findet in lebendigem Kontakt zu ihrer Lebenswelt statt
- Sie schafft längerfristige Klärung und Entlastung in Bezug auf Ihre eigene Lebensgeschichte
- Therapie arbeitet an der Konfliktlösung „alter“ und aktueller Blockaden
- Sie erhöht die Bewusstheit über eigene Persönlichkeitszusammenhänge und schafft so neue Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Lebenszufriedenheit
- Therapie verbindet die unbewussten mit den bewussten Lebensprozessen und erhöht die Wahlfreiheit innerhalb der eigenen Lebensgeschichte
Die Arbeit dieser Praxis und ihrer MitarbeiterInnen unterliegt den Prozessen von Qualitätssicherung anhand von
- Klaren Abläufen (Transparenz)
- Qualifizierung der MitarbeiterInnen (Kompetenz)
- Sicherung der Prozess- und Ergebnisqualität (Kontrolle)
- Kollegiale Vernetzung (Intervision)
- Kollegiale Qualitätskontrolle (Supervision)
- Sicherstellung von wissenschaftlichen Standards (Fortbildung)
- Institutionelle, fachliche Anbindung (Fachverbände)
- Ethische Richtlinien der Berufsgruppe (Standards)
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
- Psychische und Verhaltensstörungen nach Entzug psychotroper Substanzen
- Ambulante Begleitbehandlung psychotischer Störungen
- Belastungs- und Traumareaktionen
- Körperliche Störungen mit psychogener Koppelung (Essstörungen, sexueller Funktionsstörungen)
- Psychometrische Diagnostik (Testverfahren)
(Klärung der Kostenübernahme im Einzelfall)
- Paartherapie, Familien- und Erziehungsberatung
- Teamentwicklung, Training
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Zu vielen Themen sind Praxismaterialien für Sie vorbereitet, die zum Selbstkostenpreis abgegeben werden können:
- Supervision und Lehrsupervision
- Coaching und Leitungsberatung
- Persönliche Entwicklungsberatung
- Trainings- und Workshopthemen
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